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DIESEL POWER und MultiMotion Qualität und GutachtenDIESEL POWER legt größten Wert auf Betriebssicherheit und Standfestigkeit der in Fahrzeugen eingesetzten Produkte.
Das Qualitätsmanagement - System entspricht den Anforderungen des internationalen und deutschen Straßenverkehrsrechts in Anlehnung an die ISO 9002 und unterliegt strengsten Kontrollen.
Die elektromagnetische Verträglichkeit der Produkte für den Einsatz im Kraftfahrzeugbereich wurde nachgewiesen (e1*72/245*2006/28*4697). Alle DIESEL POWER und MultiMotion Produkte verfügen über eine e1 Zulassung für elektronische Unterbaugruppen.
Für die in Kraftfahrzeugen eingesetzen Elektroniken werden hinsichtlich der Leistung und Emissionen laufend Gutachten nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO und nach AirCare® (Kanada) erstellt. Mit Stand Januar 2012 sind über 500 TÜV Teilegutachten für mehr als 3.000 Fahrzeugtypen verfügbar.
Ein Hinweis in eigener Sache
Änderungen von werksseitig abgelegten Datensätzen in Motorsteuergeräten, sogenanntes Flash- oder OBD Tuning, werden von uns nicht angeboten. Diese Tuningmaßnahmen sind unseriös und gefährlich, da durch das Umschreiben von Teilbereichen der Originalsoftware nie alle zum Schutz des Motors erforderlichen Parameter erfasst werden können.
Eine Überprüfung der nachträglichen aufgespielten Software ist nicht möglich. Die Rückrüstung auf den Serienzustand ist aufwändig und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bei nachträglichen, herstellerseitigen Softwareupdates geht die teuer erstandene "Tuningsoftware" verloren.
Im Garantiefall kann der Fahrzeughersteller den geänderten Datensatz eindeutig identifizieren. Es droht kompletter Garantieverlust.
Für Fahrzeuge mit Euro 5 Norm sind nach EG Verordnung 715/2007 nur noch geprüfte Zusatzsteuergeräte zur Erhöhung von Leistung und Drehmoment zulässig. Für sogenanntes "Flash-Tuning" können keine Gutachten nach § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO mehr beantragt werden.
Gewährleistung
Die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung (Gewährleistung) kann trotz Tuningmaßnahmen nicht vom Fahrzeughersteller ausgeschlossen werden, wenn das installierte Bauteil über alle erforderlichen Zulassungen wie ABE, e1 Zulassung, und TÜV Teilegutachten verfügt. Auch wenn vom Werk nicht freigegebenes Zubehör verbaut wurde, muss der Autohersteller Ansprüche aus der Gewährleistung begleichen. Es sei denn, der Schaden wurde nachweislich durch das werkfremde Bauteil verursacht.
Die DIESEL POWER und MultiMotion Systeme
DIGI CR Elektronik
Für alle Diesel Motoren mit Common Rail Einspritzsystem
DIGI CR MultiMotion Elektronik
Für Diesel Motoren mit Common Rail Einspritzsystem mit Euro 5 und Euro 6 Abgasnorm
DIGI PE MultiMotion Elektronik
Für Benzin Turbo Motoren mit Euro 5 und Euro 6 Abgasnorm
DIGI VP
Für Dieselmotoren mit Bosch VP 44 oder VP 30 Einspritzpumpe
DIGI Z
Für Dieselmotoren mit Bosch VP 37 Einspritzpumpe
Funktion und Bauweise
Durch den Einsatz von innovativer Hochleistungs-Elektronik speziell konzipiert für höchste Anforderungen im Kraftfahrzeugbereich, sind die Systeme von DIESEL POWER und MultiMotion führend in Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Es erfolgen
keine Software Modifikationen der original werkseitigen Kennfelder im Motorsteuergerät des Fahrzeugherstellers,
keine Änderungen der werkseitig eingesetzten Hardwareteile des vom Fahrzeughersteller verbauten Motorsteuergeräte.
Hochwertigste digitale Bauelemente garantieren die Optimierung von Leistung, Drehmoment, Verbrauch und Emission.
Die Software des originalen Motorsteuergerätes bleibt in seiner Serienversion ebenso erhalten wie die Funktionen dieses Steuergerätes für den Schutz von Maschine und Technik.
DIESEL POWER und MultiMotion legen größten Wert auf Betriebssicherheit und Standfestigkeit der in Fahrzeugen eingesetzten Produkte.
TÜV Teilegutachten
Leistungssteigerung durch sogenannte Zusatzelektroniken
Grundsätzlich müssen alle technischen Veränderungen an einem Fahrzeug in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen zur Leistungssteigerung.
Rechtsgrundlage dafür ist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Zur Erlangung eines TÜV Teilegutachtens sind folgende Prüfungen durchzuführen:
- eine Abgasmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/220 oder 715/2007/EWG
- eine Fahrgeräuschmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/157/EWG
- die Motorleistungsmessung nach der EG-Richtlinie 80/1269/EWG
- die Höchstgeschwindigkeitsmessung nach der ECE-Regelung Nr. 68
