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TÜV Teilegutachten

Das Fahrzeug ist, unter Vorlage eines TÜV-Teilegutachtens, gemäß § 19 Abs. 3 StVZO, einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer, einer technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur, einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme, vorzuführen.

Voraussetzung für ein TÜV-Teilegutachten oder für eine Teiletypgenehmigung / ABE,  ist ein gültiges QM System und eine E-Zulassung, für die Optimierungsmodule. Die H.&N. Electronics GmbH, verfügt über ein QM System vor dem deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA-ZM-A 00011-15) und für alle angebotenen Diesel Power® und MultiMotion® Optimierungsmodule, über eine E1-Zulassung (E1*10R06/02*9979*00). Diese E1-Zulassung, ist in allen Ländern der Vereinten Nationen gültig.

Liegt eine E-Zulassung vor, dann dürfen die Optimierungsmodule, als „elektronische Unterbaugruppe“, in Kraftfahrzeuge verbaut werden.

Das TÜV Teilegutachten oder die Teiletypgenehmigung / ABE, gibt dann Auskunft über das Abgasverhalten, die Leistung, die Geräuschemissionen und die Höchstgeschwindigkeit.  

Die H.&N. Electronics GmbH, verfügt über mehr als 500 TÜV Teilegutachten, für mehr als 3000 Fahrzeugtypen. Leider ist es nicht möglich, für alle Fahrzeuge, bei denen unsere Optimierungsmodule eingesetzt werden können, TÜV Teilegutachten bereit zu stellen.
Für LKW, Omnibusse, Traktoren und Arbeitsmaschinen stehen keine TÜV Teilegutachten zur Verfügung.

Ab dem 01.01.2022 wurde das TÜV-Teilegutachten, durch eine Genehmigungspflicht (Teiletypgenehmigung / ABE) abgelöst. Der Prüfumfang und die Dokumentationspflicht, für Motoren mit den Abgasnormen Euro 6d ISC-FCM (Euro 6d Full) und Euro 7 „Ready“, wurde derart erweitert, dass es aus wirtschaftlichen Gründen, nur noch in Einzelfällen möglich sein wird, eine Teiletypgenehmigung / ABE, in Auftrag zu geben. (Siehe Verkehrsblatt Heft 8 – 2021, Seite 409 – 415)

Diese Messungen erfolgen zukünftig, nach dem neuen WLTP Messverfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure), mit dem dazugehörigen WLTC Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Cycle).

Darüber hinaus werden die Abgasreinigungssysteme der Fahrzeuge, bei zusätzlichen Straßenfahrten, sogenannten RDE Tests (Real Drive Emission Tests), unter realen Umweltbedingungen geprüft.

Die gesetzliche Regelung RDE ersetzt nicht den WLTP, sondern ergänzt und überprüft ihn. Das macht die Schadstoffausstoß-Messung noch genauer und Manipulationen sind damit nahezu ausgeschlossen.