Motoroptimierungen müssen, über ein TÜV Teilegutachten nach § 19 StVZO, in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Geschieht dies nicht, dann erlischt in der Regel die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz des Fahrzeuges.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, Motoroptimierungen, über ein sogenannte Einzelabnahme, nach § 21 StVZO, eintragen zu lassen. Dies kommt meist zur Anwendung,
wenn für ein Fahrzeug, kein TÜV Teilegutachten nach § 19 StVZO vorliegt, grundsätzlich aber
die Voraussetzungen für eine Eintragung vorliegen.
Damit ein Hersteller für Zusatzsteuergeräte, TÜV Teilegutachten nach § 19 StVZO und Einzelabnahmen nach §21 StVZO in Auftrag geben kann, muss dieser Hersteller nachweisen, dass ein Qualitätsmanagement System nach nationalem und internationalem Straßenverkehrsrecht, erfolgreich umgesetzt wurde und für die Zusatzsteuergeräte eine EG Typgenehmigung (e-Zulassung) vorliegt. In unserem Fall eine e1 Zulassung, beim Deutschen Kraftfahrtbundesamt.
Bereits 1996 wurden von uns die ersten TÜV- Teilegutachten nach § 19 StVZO erstellt. Insgesamt sind nahezu 600 TÜV-Teilegutachten für über 3.500 Fahrzeugtypen verfügbar. An der Erweiterung dieses Bestandes wird kontinuierlich gearbeitet. Gutachten für die Abgasnorm Euro 6d ISC-FCM
(Euro 6d Full) sind ebenfalls schon verfügbar.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, Motoroptimierungen, über ein sogenannte Einzelabnahme, nach § 21 StVZO, eintragen zu lassen. Dies kommt meist zur Anwendung,
wenn für ein Fahrzeug, kein TÜV Teilegutachten nach § 19 StVZO vorliegt, grundsätzlich aber
die Voraussetzungen für eine Eintragung vorliegen.
Damit ein Hersteller für Zusatzsteuergeräte, TÜV Teilegutachten nach § 19 StVZO und Einzelabnahmen nach §21 StVZO in Auftrag geben kann, muss dieser Hersteller nachweisen, dass ein Qualitätsmanagement System nach nationalem und internationalem Straßenverkehrsrecht, erfolgreich umgesetzt wurde und für die Zusatzsteuergeräte eine EG Typgenehmigung (e-Zulassung) vorliegt. In unserem Fall eine e1 Zulassung, beim Deutschen Kraftfahrtbundesamt.
Bereits 1996 wurden von uns die ersten TÜV- Teilegutachten nach § 19 StVZO erstellt. Insgesamt sind nahezu 600 TÜV-Teilegutachten für über 3.500 Fahrzeugtypen verfügbar. An der Erweiterung dieses Bestandes wird kontinuierlich gearbeitet. Gutachten für die Abgasnorm Euro 6d ISC-FCM
(Euro 6d Full) sind ebenfalls schon verfügbar.
Ein TÜV Teilegutachten für Leistungsoptimierung, mittels Zusatzsteuergeräte, erfodert folgende umfangreiche Einzelprüfungen:
- Abgasmessung nach der EG-Richtlinie 715/2007/EWG
- Fahrgeräuschmessung nach der EG-Richtlinie 70/157/EWG
- Motorleistungsmessung nach der EG-Richtlinie 80/1269/EWG
- Höchstgeschwindigkeitsmessung nach der ECE-Regelung Nr. 68
Sollte für Ihr Fahrzeug, gemäß unserem Configurator, kein TÜV Teilegutachten vorliegen, dann sprechen Sie uns an. In vielen Fällen ist ein solches Gutachten bereits in Vorbereitung oder es kann gegen Mehrkosten erstellt werden.